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Im 20. Jahrhundert sah sich Deutschland zweimal mit der Herausforderung konfrontiert, staatlich verübte Verbrechen nach den zum Tatzeitpunkt geltenden nationalen Strafrechtsvorschriften zu ahnden. In den NS-Gewaltverbrecherprozessen brachten die Täter den Einwand vor, dass das, was gestern rechtens war, heute nicht unrechtmäßig sein könne. Dies stellte eine grundlegende Frage an der Schnittstelle von Recht und Moral dar, die eng mit dem Verbot rückwirkender Bestrafung verknüpft ist. Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch versuchte 1946, diese Frage zu beantworten, wobei er die Verbindung von Verleugnungs- und Unerträglichkeitsthese in den Mittelpunkt stellte. Hans Vest analysiert daraufhin die Grenzen des Rechtsbegriffs und definiert, unter welchen Bedingungen Unrechtserlasse nicht die Rechtsnatur erlangen können. Erlassene Normen, die durch Kriterien wie Nichtöffentlichkeit und Verschleierung der wahren Regelungsmaterie charakterisiert sind, können als Nicht-Recht eingestuft werden. Zudem entwickelt der Autor völkerrechtliche Voraussetzungen, um unerträglich ungerechte Gesetze ihrer Rechtsgeltung zu entziehen. Die Untersuchung integriert dogmatische, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Argumente und zeigt, dass die reformulierte Radbruchsche Formel deutlich leistungsstärker ist, als häufig angenommen wird.
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Gerechtigkeit für Humanitätsverbrechen?, Hans Vest
- Idioma
- Publicado en
- 2006
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