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Im Rahmen des zum 30.4.2004 neu gefassten § 1600 BGB wurde ein Anfechtungsrecht für den biologischen Vater eingeführt, der zwar leiblicher Vater ist, aber noch nicht als rechtlicher Vater legitimiert wurde. Diese gesetzliche Legitimation nach § 1592 BGB hat weitreichende Auswirkungen auf Rechte und Pflichten in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter Unterhalt, Sorge, Umgang, Erbrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Aufenthaltsrecht. Das neue Recht zur Vaterschaftsanfechtung bietet dem biologischen Vater die Möglichkeit, seine leibliche Vaterschaft rechtlich anzuerkennen, was zuvor aufgrund einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft nicht möglich war. Die Verfasserin analysiert die Strukturen des Abstammungs- und Vaterschaftsrechts und beleuchtet die bisherige rechtliche Situation des biologischen Vaters. Sie erläutert den Gesetzgebungsprozess, der aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts resultierte, und untersucht, ob das neue Anfechtungsrecht die Interessen des biologischen Vaters ausreichend berücksichtigt. Dabei wird auch diskutiert, ob eine Angleichung des Anfechtungsrechts an die Rechte anderer Anfechtungsberechtigter sowie die Einführung eines Widerspruchsrechts für den biologischen Vater sinnvoll wären, um zu verhindern, dass ein Dritter als rechtlicher Vater anerkannt wird.
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Vom Erzeuger zum Vater?, Angie Schneider
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- Publicado en
- 2006
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