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Der Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Unternehmen wird durch die Globalisierung zunehmend intensiver, was viele Firmen dazu veranlasst, Betriebsstätten zu schließen oder ins Ausland zu verlagern. Dies führt zu einem drohenden Arbeitsplatzverlust für die Arbeitnehmer. Um dem entgegenzuwirken, setzen Gewerkschaften vermehrt auf Streiks, um geplante Betriebsverlagerungen zu verhindern. Die gewerkschaftlichen Forderungen zielen darauf ab, entweder einen Standortsicherungstarifvertrag abzuschließen, der den Erhalt des Standorts sichert, oder einen Tarifsozialplan, der Abfindungs- und Qualifizierungsansprüche sowie verlängerte Kündigungsfristen regelt. Philipp S. Fischinger untersucht die umstrittene Frage, ob solche Regelungen tariflich im Einvernehmen getroffen werden können und ob Gewerkschaften dies durch Streiks erzwingen dürfen. Er analysiert die Grenzen, die sich aus dem Grundgesetz, dem einfachen Gesetzesrecht und dem Arbeitskampfrecht ergeben, wie die Sperrwirkung des BetrVG und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Fischinger kommt zu dem Schluss, dass ein Standortsicherungstarifvertrag nur freiwillig vereinbart werden kann und ein darauf gerichteter Streik rechtswidrig ist. Bei einem Streik um einen Tarifsozialplan hängt die Rechtmäßigkeit hingegen von einer Einzelfallabwägung ab.
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Arbeitskämpfe bei Standortverlagerung und -schließung, Philipp S. Fischinger
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- 2006
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