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In Verwaltung und Rechtsprechung gilt der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache entscheiden darf, während für die Gesetzgebung scheinbar entsprechende Regelungen fehlen. Dies wird besonders im Bereich der staatlichen Politikfinanzierung als Schwachstelle des Verfassungsstaats wahrgenommen. Heinrich Lang untersucht die Gründe und Grenzen eigeninteressierter Gesetzgebung und argumentiert, dass verfassungsrechtlich gebundene Herrschaftsausübung auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger und Entscheidungsgegenstand angewiesen ist, die bei Entscheidungen in eigener Sache verletzt wird. Anhand des Abgeordnetenfinanzierungsrechts zeigt er die strukturellen Schwächen selbstbegünstigender Entscheidungsstrukturen auf. Das Fehlen wirksamer Kontrollmechanismen hat zu einer verfassungswidrigen Ausgestaltung des Abgeordnetenfinanzierungsrechts geführt. Lang argumentiert, dass die strukturelle Defizienz in der parlamentarischen Demokratie nicht auf eine Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten zurückzuführen ist, sondern auf eine Selbstbedienungskonstellation, die einen Webfehler in der parlamentarischen Entscheidungsfindung darstellt. Während im Normalfall divergierende Interessen ausgeglichen werden, führt die Distanzlosigkeit bei eigeninteressierter Gesetzgebung zu defizitären Ergebnissen. Der Autor skizziert zudem Wege, wie die verfassungsstaatliche Distanz wiederhergestellt und das Politikfinanzierungsrecht aus dem Streit herau
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Gesetzgebung in eigener Sache, Heinrich Lang
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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