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Matthias Leistner untersucht die komplexe Wechselbeziehung zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Vertragsrecht im deutschen Recht sowie im Gemeinschaftsprivatrecht. Er stellt der vorherrschenden „Brandmauerthese“, die einen begrenzten Vergleich der Wertungen in beiden Rechtsgebieten propagiert, den Gleichmaßgrundsatz entgegen. Dieser besagt, dass in bestimmten funktionalen Überschneidungen ein wechselseitiger Abgleich der Wertungen möglich ist. Die These wird aus ökonomischer, rechtsphilosophischer und rechtssystematischer Perspektive fundiert. Sie reflektiert den europäischen Prozess der Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts, insbesondere durch verbraucherschützende Elemente, sowie die zunehmende Bedeutung des Kundenschutzes im reformierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz erlaubt zahlreiche praktische Ableitungen. Beispielsweise kann in bestimmten Fallgruppen die culpa in contrahendo auf Wettbewerbsrechtswertungen zurückgreifen, um eine vorvertragliche Werbehaftung zu begründen. Zudem lassen sich die Vorschriften zur Werbeangabenhaftung des Verkäufers aus einer wettbewerbsrechtlich orientierten Perspektive betrachten, was zu interessengerechten Lösungen führt. Schließlich bietet der Gleichmaßgrundsatz Ansätze zur weiteren Liberalisierung des deutschen Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenspiel mit verbraucherschützenden Widerrufsrechten.
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Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb, Matthias Leistner
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- Publicado en
- 2007
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