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Der Telekommunikationssektor zwischen sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht

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Die Wettbewerbsregulierung auf den Telekommunikationsmärkten erfolgt hauptsächlich durch spezifische sektorspezifische Bestimmungen, ergänzt durch allgemeines Wettbewerbsrecht. Diese Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht in diesem Kontext. Ein Fokus liegt auf den Konsequenzen des Nebeneinanders beider Rechtsarten. Da die beträchtliche Marktmacht für die Anwendung beider Rechtsformen entscheidend ist, werden die Grundlagen der Bestimmungen zu dieser Marktmacht sowie die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysiert. Zudem wird die grundsätzliche Frage erörtert, ob Regulierung und Wettbewerb in einem Spannungsverhältnis stehen oder ob sie sich gegenseitig bedingen. Die Notwendigkeit der Regulierung zur Förderung des Wettbewerbs und die Reichweite dieser Regulierung werden diskutiert. Angesichts der engen Schnittstellen zwischen sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht wird auch die Möglichkeit eines Kompetenzkonflikts zwischen Regulierungsbehörde und Kartellgericht sowie die Bindungswirkung der Gerichte an Entscheidungen der Regulierungsbehörde untersucht. Schließlich wird das Problem der mangelnden Parteistellung im Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren behandelt und die Frage erörtert, inwieweit das allgemeine Wettbewerbsrecht hier Abhilfe schaffen kann.

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Der Telekommunikationssektor zwischen sektorspezifischem und allgemeinem Wettbewerbsrecht, Natascha Freund

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2007
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