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Heute herrscht Einigkeit darüber, dass die Rechtsfortbildung zu den legitimen Aufgaben der Zivilrechtsprechung zählt. Der Paradigmenwechsel in der Theorie der Rechtsfindung spiegelt sich jedoch nicht in der Begründungspraxis wider. Zivilgerichte bilden zwar das Gesetzesrecht fort, nutzen jedoch oft überkommene Begründungsfiguren, die den Eindruck erwecken, Gesetze würden lediglich ausgelegt und angewendet. Christian Fischer untersucht diese verdeckten Rechtsfortbildungen aus der Perspektive des Zivilprozessrechts und der juristischen Methodenlehre. Er analysiert den Rechtsfortbildungsbegriff und belegt anhand der Rechtsprechungsgeschichte und der Praxis oberster Zivilgerichte die anhaltende Bedeutung dieser verdeckten Fortbildungen. Fischer zeigt auf, dass dieses Phänomen eine rechtliche Problematik darstellt, da es gegen die Gesetzesbindung des Richters und die zivilprozessrechtlichen Begründungsvorschriften verstößt. Zudem argumentiert er, dass das zivilprozessuale Rechtsmittelrecht wirksame Möglichkeiten bietet, diesen verdeckten Fortbildungen und ihren verschleiernden Topoi zu begegnen. Ein Topoikatalog listet gebräuchliche Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen auf und lokalisiert deren Einfluss in juristischen Argumentationen. Die Untersuchung schließt mit Folgerungen für ein rationaleres Modell begründeten Entscheidens in der juristischen Praxis und Theorie.
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Topoi verdeckter Rechtsfortbildungen im Zivilrecht, Jens-Christian Fischer
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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