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Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
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Die Zulässigkeit sozialer Vergabekriterien im Lichte des Gemeinschaftsrechts, Ariane Wiedmann
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- 2007
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- (Tapa blanda)
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