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Funktionen der Rechtsprechung

Konfliktlösung im deutschen und englischen Verbraucherprozessrecht

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Verbraucherschutz stellt die Zivilprozessrechtsdogmatiken vor Herausforderungen, indem er grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens rekonstruiert. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England die verbraucherprozessrechtlichen Formen der Interessenvertretung, insbesondere Verbandsklagen, sowie Instrumente zur Entformalisierung des Individualprozesses, wie Bagatellverfahren und gerichtliche Schlichtung. Sie entwickelt Begriffe von „Rechtsprechung“ und deren „Alternativen“, die bereichsübergreifend die Funktionen der Konfliktlösung durch Verfahren herausarbeiten. Die Autorin plädiert dafür, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren klar zu differenzieren. Sie zeigt, dass Rechtsprechung auch auf Verbrauchermärkten Konflikte lösen kann, insbesondere durch die Verrechtlichung kollektiver Güter und Interessen. Hierbei nutzt sie einen sozioökonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses, der für rechtspolitische Diskussionen über kollektiven Schadensersatz relevant ist. Rechtsdogmatisch orientiert sich die Arbeit am subjektiven Recht als Prozessgegenstand. Kocher demonstriert, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutzes im Privatrecht belebt hat und wie die deutsche Verbandsklage über die Anspruchskonstruktion mit dem Begriff des kollektiven Interesses als privatrechtliches Instrument überzeugend

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Funktionen der Rechtsprechung, Eva Kocher

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2007
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