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Kann eine Partei bereits einen Vertragsbruch begehen, bevor die andere die Leistung verlangen kann? Diese Frage beschäftigt die deutsche und die englische Rechtsordnung unter den Begriffen „vorzeitige Erfüllungsverweigerung“ und „anticipatory breach of contract“. Heinz Weidt untersucht die historische und dogmatische Entwicklung der Lehre vom antizipierten Vertragsbruch in Deutschland und England, im Kontext des jeweiligen Leistungsstörungsrechts. Er analysiert die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen eines vorzeitigen Vertragsbruchs in beiden Rechtsordnungen. Die Untersuchung beginnt mit einer allgemeinen Einführung in die Vertragsbruchhaftung und deren historische Entwicklung im englischen Recht. Weidt überträgt die Erfahrungen aus beiden Rechtsordnungen auf übernationale Rechtsvereinheitlichungsprojekte wie die Principles of European Contract Law, die UNIDROIT Principles und das UN-Kaufrecht. Dabei hebt er hervor, dass unterschiedliche Ansätze und Ergebnisse in beiden Rechtsordnungen auf gemeinsame Überzeugungen zurückzuführen sind. Besonders betont er, dass die Lehre vom antizipierten Vertragsbruch in Deutschland und England auf einem gemeinsamen Kern basiert, der als Grundlage für die Entwicklung eines gemeineuropäischen Privatrechts in diesem Bereich dienen kann.
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Antizipierter Vertragsbruch, Heinz Weidt
- Idioma
- Publicado en
- 2008
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