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Die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist am 9. März 2007 in Kraft getreten. Damit werden zwei EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt: Die EG-Richtlinie „Lärm" (2003/10/EG) und die EG-Richtlinie „Vibrationen" (2002/44/EG). Die neuen Präventionsmaßnahmen haben umfangreiche Auswirkungen: In Bezug auf Lärm am Arbeitsplatz bzw. gesundheitsgefährdende Expositionen gelten sie für ca. 4-5 Millionen Beschäftigte, bei Hand-Arm-Vibrationen für ca. 1-2 Millionen Beschäftigte, bei Ganzkörper-Vibrationen für über 600.000 Beschäftigte. Die LärmVibrationsArbSchV richtet sich an Arbeitgeber, deren Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein können. Ist dies der Fall, muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Die sich daraus evtl. ergebenden Präventionsmaßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus sind für die Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben und vom Arbeitgeber anzubieten. Die erfahrenen Autoren unterstützen Arbeitgeber durch Praxishinweise und Erläuterungen bei der Umsetzung der neuen Verordnung. In ihrem Buch sprechen sie auch die noch offenen Fragen der Umsetzung an und geben hierfür Handlungsanleitungen für eine geeignete Prävention.
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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Christoph Hecker
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- 2008
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