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Treuhandbeteiligungen, Grundstückstreuhand, Treuhandkonten, Vermögensverwaltung und andere Formen der Doppeltreuhand sind in ihrer rechtlichen Behandlung und Abgrenzung zu anderen Treuhandformen, insbesondere der Sicherungstreuhand, unzureichend gelöst. Stefan J. Geibel präsentiert eine dogmatische Neuorientierung, die den bisherigen Ansätzen entgegenwirkt, die sich auf wirtschaftliche Betrachtungsweisen oder den Unmittelbarkeitsgrundsatz stützen. Er qualifiziert die Verwaltungstreuhand als atypische Gesamthand gemäß §§705ff. BGB. Sowohl bei offener als auch verdeckter Verwaltungstreuhand ist die Bildung eines Treuhandsondervermögens nach den Regeln zur Gründung eines Gesellschaftsvermögens möglich. Diese gesellschaftsrechtliche Einordnung ermöglicht eine klare Abgrenzung zur Sicherungstreuhand und erklärt, warum der Treugeber hinsichtlich des Treugutes dinglich geschützt ist. Der Autor entwickelt Kriterien zur Lösung verfahrensrechtlicher, handels-, gesellschafts- und konzernrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit den genannten Rechtsinstituten und erleichtert zudem die Transposition des anglo-amerikanischen Trusts in das deutsche Recht.
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Treuhandrecht als Gesellschaftsrecht, Stefan J. Geibel
- Idioma
- Publicado en
- 2008
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