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Gabriele Britz untersucht das Verhältnis von Generalisierung und Einzelfallgerechtigkeit im Kontext des Diskriminierungsschutzrechts. Anhand von Beispielen aus der Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft und Beschäftigung sowie bei Altersdiskriminierung analysiert sie die potenziellen Einwände gegen statistische Diskriminierung und deren verfassungsrechtliche Legitimität. Statistische Diskriminierung entsteht durch typisierende Entscheidungsfindung, wenn Eigenschaften einer Person nicht direkt erkennbar sind. In solchen Fällen orientiert man sich an leichter feststellbaren Merkmalen, die mit statistischer Gewissheit auf die 'versteckte' Eigenschaft hinweisen. Diese Methode ist effizient, führt jedoch zu Gleichheitsproblemen, da sie die Besonderheiten des Einzelfalls ignoriert. Die Autorin erweitert die Diskussion über Typisierungen, die auf personenbezogenen Merkmalen basieren, und bezieht auch typisierende Entscheidungen von Privaten ein. Sie stellt die Gleichheitsgrundrechte in den Mittelpunkt ihrer verfassungsrechtlichen Überlegungen und zielt darauf ab, die Schutzziele von Diskriminierungsverboten zu präzisieren. Praktisch unterstützt ihre Untersuchung die verfassungsrechtliche Konkretisierung der Ausnahmetatbestände des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
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Einzelfallgerechtigkeit versus Generalisierung, Gabriele Britz
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- 2008
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