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Die Diskussion über die richtige Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher ist seit jeher umstritten. Zunächst wurde angenommen, dass eine individuelle Förderung in der „Sonderschule“ am besten möglich sei. In den letzten Jahren hat sich jedoch das Verständnis gewandelt, hin zu einem Ansatz, der soziale Integration und individuelle Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Nationale und internationale Beschlüsse haben diese Entwicklungen vorangetrieben, insbesondere die Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG im Jahr 1994, die Diskriminierung aufgrund von Behinderung verbietet. In den deutschen Bundesländern wurde daraufhin ein Vorrang integrativer Förderungsformen in den Schulgesetzen festgelegt. Gleichzeitig führte die Finanzknappheit jedoch zur Einführung eines Ressourcenvorbehalts, der diesen Vorrang einschränkt. Die Autorin untersucht, ob die landesrechtlichen Bestimmungen zur Beschulung Behinderter den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere in Bezug auf das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und die Möglichkeit, aus dem Behindertengrundrecht einen Anspruch auf integrative Unterrichtung abzuleiten. Zudem wird erörtert, welche neuen Finanzierungsmöglichkeiten in Zeiten knapper Mittel den Trägern der Schulkosten zur Verfügung stehen, um die gesetzlich garantierte integrative Förderung tatsächlich zu gewährleisten, wobei die Budgetierung als Teil der Schulonomie auf ihre Vereinbarkeit mit den verfas
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Die Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher an öffentlichen Schulen, Birgit Holler
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- Publicado en
- 2008
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