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Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist die zentrale Möglichkeit, um eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Konventionsverletzung zu beheben. Nur durch diese Wiederaufnahme kann eine rechtskräftige, konventionswidrige Entscheidung eines deutschen Gerichts aufgehoben werden. Es ist umstritten, ob Deutschland verpflichtet ist, eine Wiederaufnahmemöglichkeit in den deutschen Prozessordnungen zu schaffen, um die materielle Einzelfallgerechtigkeit zu fördern. Der Autor untersucht im ersten Teil der Studie, ob eine solche Pflicht aus der Menschenrechtskonvention, dem Grundgesetz oder dem Europarecht abgeleitet werden kann. Er kommt zu dem Schluss, dass sich aus der Konvention und der Görgülü-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Pflicht ergibt. Im zweiten Teil wird dargelegt, dass die Einführung von Wiederaufnahmetatbeständen, wie sie in der ZPO und der StPO bereits erfolgt ist, nicht alle rechtlichen und praktischen Probleme umfassend löst. Der Autor bietet Lösungsvorschläge zur Auslegung, Ergänzung und teilweise Einschränkung der Wiederaufnahmegründe an, um deren Praktikabilität zu verbessern. Das Werk richtet sich an Praktiker, Politiker und Jurastudenten und liefert neue Denkanstöße zur Diskussion über die bestehenden Probleme.
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Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der deutschen Rechtsordnung, Alexander Csaki
- Idioma
- Publicado en
- 2008
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