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Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen

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Personalvertretungsrecht für die Praxis Die betriebliche Vertretung im öffentlichen Dienst des Bundes – ebenso wie in der Bundeswehr – erfolgt durch Personalvertretungen und auf Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Zusätzlich sind Soldaten den Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) unterworfen. Das SBG zielt vorwiegend darauf ab, die Beteiligungsrechte der Soldaten durch Einrichtung des sog. 'Vertrauensmannes' zu stärken. Die gesetzlichen Regelungen müssen von allen Beteiligten respektiert und umgesetzt werden. Nur so kann das innere Gefüge gestärkt und das „Betriebsklima“ durch aktive Einbindung der Bediensteten verbessert werden. BPersVG und SBG zeigen Verfahrenswege auf, die der Konfliktlösung dienen. Die aktuelle Ausgabe von „Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen“ beinhaltet das Bundespersonalvertretungsgesetz einschl. detaillierter Erläuterungen und Kommentierungen und ist damit auch für Personalratsmitglieder aus den Reihen der Arbeitnehmer und Beamten ein ideales Nachschlagewerk. Soldatenvertreter in den Personalvertretungen und Soldaten, die sich als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen täglich mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz befassen, erhalten mit den zur Verfügung stehenden Vorschriften der Soldatenbeteiligung zudem eine praktische Arbeitshilfe.

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Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, Andreas Gronimus

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2014
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