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Die Rechtsvereinheitlichung im europäischen Kartellrecht hat bedeutende Fortschritte gemacht, insbesondere durch die neue Verfahrensverordnung und die überarbeitete Fusionskontrollverordnung. Die Verfahrensverordnung hat das Kartellanmeldeverfahren grundlegend reformiert, indem das Anmeldeerfordernis entfiel und somit das Risiko nachträglicher Verbote bei Unternehmen bestehen bleibt. Der Kommentar behandelt die relevanten Regelungen des EU-Vertrags, der Fusionskontrollverordnung und der Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene zielt die 8. GWB-Novelle von 2013 darauf ab, die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in der Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht und im Verfahren bei Kartellverstößen zu modernisieren und die Durchsetzung des GWB effizienter zu gestalten. Die Unterschiede zum europäischen Recht in der Fusionskontrolle werden weiter verringert, während die Missbrauchsvorschriften durch die Novelle benutzerfreundlicher gestaltet werden. Die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung sind in deutsches Recht umgesetzt worden, was zu einer Harmonisierung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften führt. Angesichts der grenzüberschreitenden Wirkungen von Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen ist diese Parallelisierung der Rechtsordnungen besonders wichtig. Die Technologie-Transfer-Verordnung regelt die Bedingungen, unter denen Lizenzierungen für Patente, Marken und Know-how zulässig sind. D
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Kartellrecht, Ulrich Loewenheim
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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