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Menschliches Verhalten birgt regelmäßig Risiken für andere, was eine klare Abgrenzung der Freiheits- und Risikosphären erfordert. Die negatorische und deliktische Haftung spielen hierbei eine zentrale Rolle, indem sie den Betroffenen unterschiedlichen Risikoschutz bieten. Diese beiden Haftungsarten ergänzen sich funktionell: Die negatorische Haftung zielt auf die Unterlassung und Beseitigung drohender Beeinträchtigungen, während die deliktische Haftung den Ersatz von Schäden aus vergangenen Beeinträchtigungen behandelt. Rüdiger Wilhelmi untersucht die Voraussetzungen beider Haftungsarten, um das Haftungsrecht als Schutz der individuellen Freiheit durch subjektive Rechte zu verstehen und gleichzeitig Allgemeininteressen, wie den Umweltschutz, zu berücksichtigen. Er hebt hervor, dass auch die negatorische Haftung eine Verkehrspflichtverletzung voraussetzt und definiert die Kriterien zur Interessenabwägung, um die relevanten Verkehrspflichten zu ermitteln. Dabei zeigt er, dass das Verschulden, das der deliktischen Haftung zugrunde liegt, subjektiv zu bestimmen ist, im Gegensatz zu den Verkehrspflichten. Besonders wichtig ist ihm das Risiko, das als zentrales Element der negatorischen Haftung sowie als Zurechnungsgrund der deliktischen Haftung fungiert.
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Risikoschutz durch Privatrecht, Rüdiger Wilhelmi
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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