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Mit dem Erlass des Geldwäschereigesetzes wurden Finanzintermediäre verpflichtet, Vermögenswerte zu melden, die aus Verbrechen stammen oder im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, sofern ein begründeter Verdacht besteht. Der Begriff des begründeten Verdachts ist unbestimmt und muss für jeden Fall konkretisiert werden. Diese Dissertation aus St. Gallen untersucht den Begriff des begründeten Verdachts und die Meldepflicht, insbesondere im Kontext von Banken und deren regulatorischem Umfeld, einschließlich geplanter Änderungen des Geldwäschereigesetzes. Banken befinden sich bei der Ausübung der Meldepflicht in einem Spannungsfeld zwischen Bankgeheimnis, Bankaufsichtsrecht, vertraglichen Pflichten gegenüber Kunden und dem Geldwäschereistraftatbestand. Die Analyse der Meldepflicht erfolgt daher unter Berücksichtigung dieses Spannungsfelds. Zudem werden die erforderlichen Maßnahmen zur internen organisatorischen Umsetzung der Meldepflicht behandelt. Die Publikation wird durch eine umfassende und strukturierte Fallsammlung ergänzt, die Beispiele aus der Praxis der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei, der FATF, des amerikanischen FinCEN sowie aus Lehrbüchern enthält.
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Die Meldepflicht im Geldwäschereigesetz, Michael Reinle
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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