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Verweisungen in deutschen Rechtsnormen werden häufig als problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Alfred G. Debus hinterfragt die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Verweisungen. Zunächst werden eine Nominaldefinition und verschiedene Typen der Verweisung erarbeitet, wobei zwischen statisch-autonomen Verweisungen (auf eigene Regelungen) und dynamisch-heteronomen Verweisungen (auf Vorschriften anderer Normgeber) unterschieden wird. Anschließend erfolgt eine Abgrenzung von anderen Gesetzgebungstechniken und eine Untersuchung der Rechtswirkungen. Im Hauptteil werden die Grenzen der Verweisungen herausgearbeitet. Es werden spezielle Regelungen aufgezeigt, und eine Kontrolle der Verweisung am Maßstab der Ermächtigung wird abgelehnt. Der Fokus liegt auf der Überprüfung von Verweisungen anhand des Prinzips der Rechtssicherheit, des Bundesstaatsgrundsatzes, der Kompetenzordnung sowie des Gewaltenteilungs- und Demokratieprinzips. Unterschiede zwischen Gesetzes- und Parlamentsvorbehalt werden präzisiert, und umweltrechtliche Verordnungsermächtigungen, die auf EG-Recht verweisen, werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz untersucht. Zudem werden die Grenzen des EG-Rechts für Verweisungen in deutschen Rechtsnormen erörtert, und die Folgen mangelhafter Bezugnahmen werden abschließend diskutiert.
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Verweisungen in deutschen Rechtsnormen, Alfred G. Debus
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- 2008
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