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Geschichte wird zunehmend zum Anliegen des Staates, auch in der Schweiz. Gerichte und Parlamente schreiben Geschichte um und korrigieren vergangenes Unrecht. Der Staat erklärt, was einst rechtmäßig war, als ungerecht und erhebt sich so zum Historiker eigener Sache. Verschiedene Maßnahmen belegen diese Entwicklung: die Entschädigung für die Opfer des 'Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse', die späte Urteilsrevision im Fall Paul Grüninger, der Prozess gegen Joseph Springs, der 1942 von Schweizer Grenzwächtern den NS-Behörden übergeben wurde, sowie die Rehabilitierung der Fluchthelfer durch Bundesgesetz. Die staatliche Wahrheitssuche durch die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK) und der strafrechtliche Schutz bestimmter historischer Deutungen sind weitere Beispiele. Den Opfern wird so späte Gerechtigkeit zuteil, doch der schmale Grat zwischen historischer Gerechtigkeit und politischer Geschichtsschreibung bleibt bestehen. Diese Entwicklung wirft Fragen zum Verhältnis von Staat, Recht und Geschichte auf, da der Staat zum Verwalter der historischen Wahrheit und Hüter der Erinnerung wird. Die Grenzen zwischen Recht und Geschichte verschwimmen, wodurch Richter zu Historikern und Historiker zu Kronzeugen staatlicher Organe werden. Das Rechtssystem produziert jedoch andere Wahrheiten als die Geschichtswissenschaft.
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Die Verfassung im Zeichen historischer Gerechtigkeit, Stefan Schurer
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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