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Die Novelle des Hochschulgesetzes, das neue Hochschulpersonalgesetz und das Universitätsklinikagesetz spiegeln die Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts wider, das stark vom Wettbewerbsprinzip geprägt ist. Die Hochschulleitungen und Hochschulräte erhalten erweiterte Kompetenzen, während die Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat betont wird. Die einst zentrale Forderung nach Binnenautonomie, die die Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft verkörperte, wird jedoch durch gesetzliche Einschränkungen der Rechte von Senaten und Fakultäten zurückgedrängt. Diese Entwicklung wird vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterstützt. Ob der Wechsel hin zum Ökonomismus die positive Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern kann, bleibt abzuwarten. Rechtsanwender sind gefordert, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen, während die Wissenschaft die Entwicklung konstruktiv-kritisch begleiten sollte. Der Inhalt des Werkes umfasst Grundlagen der bayerischen Hochschulen, deren Aufgaben in Lehre, Forschung und Zusammenarbeit, die Hochschulorganisation, spezifische Aspekte von Kunst- und Fachhochschulen, nichtstaatlichen Hochschulen, Hochschulmedizin, Hochschulfinanzierung sowie Hochschulaufsicht und Studentenwerke.
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Das Hochschulrecht im Freistaat Bayern, Max Emanuel Geis
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- 2009
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