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Verträge über Websites

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Anhand des Webdesigns nimmt sich die Arbeit der Immaterialgüterverträge an. Im Kern sind drei das Vertragsrecht durchziehende Trennlinien involviert: Die Unterscheidung zwischen bestehenden und herzustellenden Gütern, dauerhafter Überlassung und Dauerschuldverhältnis sowie zwischen Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen. Letztere Kategorisierung berührt das Verhältnis zwischen körperlichen und immateriellen Gütern an seiner Wurzel und ist Angelpunkt für die Behandlung von Immaterialgüterverträgen - geht es um eine Sache, ein Recht, etwas ganz anderes oder gar um eine Mischung aus alledem?

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Verträge über Websites, Torsten Kraul

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2009
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