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Landwirtschaftliche Betriebe werden traditionell als Einzelunternehmen geführt, jedoch zeigt sich seit einigen Jahren ein wachsender Trend zur Bildung von landwirtschaftlichen Kooperationsbetrieben und Gesellschaften. Dies ist zum Teil auf die Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft nach der Wiedervereinigung zurückzuführen. Auch in den westdeutschen Bundesländern schließen sich im Zuge des Strukturwandels immer mehr Betriebe in verschiedenen Formen zu Kooperationsunternehmen zusammen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat sich dabei als die beliebteste Rechtsform etabliert. Michael Brüggemann untersucht die Gründe für die Vorliebe der Landwirtschaft für die GbR, die in anderen Wirtschaftsbereichen weniger verbreitet ist. Er beleuchtet die unterschiedlichen Erscheinungsformen der GbR in der Landwirtschaft und hinterfragt, ob ihre Dominanz weiterhin gerechtfertigt ist oder ob alternative Rechtsformen wie die GmbH oder die englische Limited vorzuziehen sind. Zudem erörtert er, welche gesellschaftsvertraglichen Regelungen bei der Gründung einer GbR notwendig sind, da die gesetzlichen Vorgaben hier gering sind. Michael Brüggemann, geboren 1978 in Arnsberg/Westfalen, hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Münster studiert und arbeitet seit 2007 als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf.
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Organisationsform für Agrarunternehmen, Michael Brüggemann
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- 2009
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