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Liechtensteinisches Sachenrecht

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Das liechtensteinische Sachenrecht (SR) ist ein zentrales Gesetz, das zusammen mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) das liechtensteinische Zivilrecht prägt. Es basiert auf dem schweizerischen Sachenrecht, das im ZGB von 1908 veröffentlicht wurde. Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung mit dieser Rezeptionsvorlage kann die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) auch für Liechtenstein herangezogen werden. Dennoch gibt es durch die frühere Rezeption des österreichischen ABGB (1811) wichtige Abweichungen im liechtensteinischen Sachenrecht, die sich aus dem Wortlaut und der Stellung der Bestimmungen ergeben. Obwohl das Sachenrecht bereits 1923 inkorporiert wurde und die Bestimmungen des ABGB außer Kraft gesetzt wurden, fehlte bisher eine umfassende Kommentierung. Der vorliegende Arbeitskommentar soll dieses Defizit vorläufig mildern, bis eine detaillierte Kommentierung des liechtensteinischen Sachenrechts verfügbar ist. Aufgrund des Umfangs der Kommentierung wurde das Gesamtwerk in drei Teilbänden herausgegeben. Mit dem zweiten Teilband wird bei Bestellung des Gesamtwerks auch der dritte Teilband sowie eine CD-ROM mit der gesamten Kommentierung kostenlos mitgeliefert.

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Liechtensteinisches Sachenrecht, Antonius Opilio

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Publicado en
2010
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