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Mit der Föderalismusreform von 2007 endete eine bewährte Praxis, die auf einem Bundesgesetz und einheitlichen Verwaltungsvorschriften basierte. Obwohl bisher nur drei Bundesländer von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben, entstand eine herausfordernde Situation für die Vollzugslandschaft. Daher wurde die Konzeption des Kommentars in der fünften Auflage angepasst. Die Landesvollzugsgesetze von Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind nun integriert, wobei jeder Paragraph des StVollzG um einen Abschnitt „Landesgesetze“ ergänzt wurde. In diesem Abschnitt wird auf Übereinstimmungen und Abweichungen vom StVollzG hingewiesen, und es werden relevante Zitate aus den Gesetzesbegründungen eingefügt. Zudem werden in der Kommentierung des StVollzG Ländervorschriften berücksichtigt, die für das Verständnis der Bundesregelung wichtig sind. Am Ende des Bandes sind die Landesgesetze abgedruckt, mit Verweisen auf die entsprechende Kommentierung im StVollzG. Das grundlegende Verständnis der Herausgeber bleibt seit der ersten Auflage unverändert: Es handelt sich um einen Kommentar von Praktikern für Praktiker, der die Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen angemessen behandelt. Die Herausgeber und Mitarbeiter bringen umfangreiche Erfahrungen im Strafvollzug mit. Die Bearbeitung reflektiert den Stand von Juni 2009.
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Strafvollzugsgesetz - Bund Länder, Hans Dieter Schwind
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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