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Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauwerks Beteiligten, wie Bauherren, Bauunternehmern und Architekten. Die Grundlagen bilden der BGB Werkvertrag (§§ 631 ff.) und die VOB Teil B (Vertragsordnung für Bauleistungen), einschließlich der neuen VOB/A und VOB/B. Die Darstellung bietet einen prägnanten Überblick über wesentliche bauvertragliche Aufgaben in der Praxis. Der Inhalt umfasst die Grundlagen des Privaten Baurechts, den Bauvertrag auf Basis des BGB mit Leistungspflichten der Parteien, Vergütung, Bauzeit, Abnahme, Beendigung des Vertrags, Mängelrechte und gesetzliche Sicherheiten. Zudem wird der Bauvertrag nach VOB/B behandelt, einschließlich der Gegenüberstellung zu BGB, Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Fragen der Fälligkeit und Verjährung. Es werden auch Unternehmereinsatzformen wie Generalunternehmer, Generalübernehmer und Nachunternehmer sowie alternative Vertragsmodelle wie GMP-Vertrag, Construction Management, Partnering und PPP-Verträge erläutert. Dr. Iris Oberhauser, Rechtsanwältin in München und Expertin für Privates Baurecht, hat zahlreiche Publikationen verfasst und lehrt an der TU München. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Richter und Baupraktiker.
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Praxisleitfaden privates Baurecht, Iris Oberhauser
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- 2010
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