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Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht

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Seit Mitte 2008 ist die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit stark umstritten. Immer häufiger werden Fälle gemeldet, in denen unter Berufung auf ein angebliches „Recht auf Vergessen“ oder das „Recht, anonym zu bleiben“ seriöse Publikationen, die Stasi-Täter namentlich benennen, angegriffen und verboten. Eine fundierte und breitere Diskussion ist notwendig, um zu befriedigenden Ergebnissen zu gelangen. Daher veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 17. März 2009 gemeinsam mit dem Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin ein Symposium mit dem Titel „Verantwortliche beim Namen nennen – Täter haben ein Gesicht“. Ziel war es, die Problematik und Notwendigkeit der Namensnennung von Tätern im Kontext der Aufarbeitung des SED-Unrechts aus verschiedenen Perspektiven – politisch, rechtswissenschaftlich, historisch, politikwissenschaftlich, rechtspolitisch, publizistisch und datenschutzrechtlich – zu beleuchten und zu diskutieren. Die Publikation umfasst die überarbeiteten und aktualisierten Vorträge der Referenten des Symposiums.

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Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht, Johannes Weberling

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2009
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