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Die zu vererbende Vermögensmasse in Deutschland wird auf über eine Billion Euro geschätzt, was die Rolle des Testamentsvollstreckers als „Herr des Nachlasses“ von großer Bedeutung macht. Oft motivieren Herrschsucht und hämische Gesinnung den Erblasser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Thomas Storz beleuchtet die rechtliche Heteronomie des Testamentsvollstreckers und fragt, ob dessen unbeschränkte Autonomie durch Absprachen mit den Erben eingeschränkt werden könnte. Er versucht, die Erben in die Nachlassverwaltung einzubinden und thematisiert die Haftbarkeit des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben, die trotz seiner Machtfülle relevant bleibt. Es wird erörtert, inwieweit der Testamentsvollstrecker mit den Erben zusammenarbeiten kann und welche vertraglichen Bindungen möglich sind. Zudem wird untersucht, was in solchen Verträgen geregelt werden könnte und wie die Umsetzung aussehen könnte. Die Publikation behandelt ein sowohl traditionelles als auch aktuelles Problem der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben und ist von praktischer Relevanz für Notare und andere Testamentsvollstrecker. Das Werk wurde 2009 mit dem Preis der Reinhold- und Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet.
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Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers, Thomas Storz
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- 2009
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