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Im Gesundheitswesen bestehen Aufbewahrungspflichten für Dokumente von bis zu 30 Jahren oder länger in Spezialfällen. Die jüngsten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen ermöglichen eine beweis- und revisionssichere Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente durch qualifizierte elektronische Signaturen und Zeitstempel. Elektronisch erzeugte Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur sind rechtlich gleichwertig zu unterschriebenen Papierdokumenten. Die Sicherstellung dieser Funktionen erfordert jedoch finanziellen und organisatorischen Aufwand. Daher ist es sinnvoll, zu prüfen, welche Dokumente, wie z.B. elektronische Patientenakten, mit welcher Qualität einer elektronischen Signatur versehen werden sollten. Bisher fehlt eine Systematik im Gesundheitswesen hinsichtlich der Signaturnotwendigkeit und Aufbewahrungspflichten. Diese Dokumentation bietet Kliniken, Arztpraxen und anderen Institutionen Empfehlungen zur praktischen Umsetzung von Rechtskonformität und Beweissicherheit für bestehende und neue Dokumente. Die Empfehlungen sind differenziert nach Dokumentengruppen und reichen von der Verwendung geeigneter Authentifizierungsverfahren bis zur Empfehlung einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieterakkreditierung.
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"Empfehlungen für den Einsatz elektronischer Signaturen und Zeitstempel in Versorgungseinrichtungen des Gesundheitswesens", Christoph Seidel
- Idioma
- Publicado en
- 2010
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