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Die Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat aus der Betriebsverfassung

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Der Grundgedanke der Betriebsverfassung als arbeitsrechtliche Ordnung liegt in der Regelung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Ziel ist es, den Arbeitnehmern Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in betrieblichen Entscheidungen zu gewähren, die von dem Betriebsrat wahrgenommen werden. Der Betriebsrat fungiert als Gegenpol zum Arbeitgeber, wodurch dessen Befugnisse, insbesondere die Leitungs- und Direktionsrechte, eingeschränkt werden. In der Rechtsprechung und Literatur stehen die Probleme der Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Vordergrund, während die Pflichten des Betriebsrates oft nur am Rande betrachtet werden. Die Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat sind daher zentraler Bestandteil dieser Untersuchung. Da das Betriebsverfassungsgesetz dem Zivilrecht zugeordnet wird, basieren die Überlegungen auf den im BGB verankerten Rechten. Die Arbeit untersucht, ob dem Arbeitgeber aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Erfüllungsansprüche zustehen, die mit den Pflichten des Betriebsrates korrespondieren. Zudem wird die Frage nach den Gestaltungsrechten des Arbeitgebers und dem Recht zur betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung behandelt. Schließlich analysiert die Arbeit auch Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers und dessen Recht, in Eil- und Notfällen einseitige Maßnahmen durchzuführen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass Erfüllungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers

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Die Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat aus der Betriebsverfassung, Martin Kruse

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2010
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