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Seit der Neuregelung des Verlustuntergangs durch die Unternehmenssteuerreform 2008 gehen bei Körperschaften bei fast jedem Gesellschafterwechsel oder bei disquotaler Kapitalerhöhung die steuerlichen Verlustvorträge anteilig oder vollständig unter (§ 8c KStG). Diese Regelung kann fatale Auswirkungen haben, wenn neue Investoren und Eigenkapitalgeber zur Sanierung eines Unternehmens einsteigen. Um dieser sanierungshemmenden Wirkung entgegenzuwirken, wurde durch das Bürgerentlastungsgesetz 2009 ein Sanierungsprivileg eingeführt, das qualifizierte Sanierungen vom steuerlichen Verlustuntergang verschont. Allerdings sind die Hürden, um dieses Privileg in Anspruch zu nehmen, zahlreich und teils mit erheblicher Rechtsunsicherheit behaftet. Steffen Gärtner beleuchtet die Tatbestandsvoraussetzungen des Sanierungsprivilegs in § 8c KStG sowie dessen Rechtsfolge und zeigt den Anwendungsbereich des Privilegs auf. Letztlich erweist sich die Neuregelung als praxisfern, da zahlreiche Fallstricke und ungeklärte Fragen auf jede Körperschaft warten, die das Sanierungsprivileg beanspruchen möchte. Die Befürchtung besteht, dass viele wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben die gesetzlichen Hürden nicht überwinden werden, was das Prädikat „Sanierungsprivileg“ in Frage stellt. Rechtsstand: März 2010.
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Das Sanierungsprivileg in § 8c KStG, Steffen Gärtner
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- 2010
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