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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008 für einen «Paukenschlag» gesorgt. Rund 25 Jahre nach dem Volkszählungsurteil wurde erstmals wieder ein neues Grundrecht durch das höchste deutsche Gericht begründet. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll im Zeitalter der digitalisierten Welt einen umfassenden Schutz für die Nutzer der Informationstechnik gewährleisten. Der Autor untersucht das neue Grundrecht unter verschiedenen Gesichtspunkten. Zunächst wird die Entstehungsgeschichte unter Einbeziehung des BVerfG-Urteils beschrieben. Anschließend werden die unmittelbaren Konsequenzen der Entscheidung für das Nachrichtendienst-, Polizei- und Strafprozessrecht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Konkretisierung der neuen grundrechtlichen Gewährleistung gelegt. Anhand der Untersuchung von Ermächtigungsgrundlagen zur Online-Durchsuchung für das Bundeskriminalamt und die bayerischen Sicherheitsbehörden werden die vorher erarbeiteten verfassungsrechtlichen Grundvoraussetzungen praktisch angewendet. Abschließend werden Perspektiven für das neue Grundrecht im Zivil- und Strafrecht aufgezeigt.
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Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Jan-Christoph Herrmann
- Idioma
- Publicado en
- 2010
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