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Die in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union kodifizierte unternehmerische Freiheit wird als grundrechtliche Neuschöpfung betrachtet. Die Arbeit untersucht den Schutzbereich und die Schranken dieses Grundrechts und wertet die Grundrechtsrechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die nationalen Grundrechtsgewährleistungen aus. Frederik Schmidt vergleicht die ermittelte Grundrechtspraxis in der EU mit der erstmaligen Kodifizierung der unternehmerischen Freiheit in Art. 16 GRCh. Eine der ersten Hürden ist die unklare Abgrenzung zu angrenzenden Wirtschaftsgrundrechten. Zudem führt der Wortlaut in Art. 16 GRCh und die Schrankensystematik, insbesondere der Vorbehalt bezüglich nationaler Rechtsvorschriften, zu dem Ergebnis, dass die Kodifizierung als misslungen eingestuft werden kann. Die unternehmerische Freiheit scheint nur hinsichtlich des Wesensgehaltes geschützt zu sein, möglicherweise lediglich in der objektiven Dimension als Institutsgarantie. Eine Neufassung des Wortlauts wird dringend empfohlen, auch wenn dies schwer erreichbar erscheint. Der Autor schlussfolgert, dass trotz der Rechtsverbindlichkeit der Charta als Primärrecht die Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union noch lange nicht abgeschlossen ist.
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Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht, Frederik Schmidt
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- Publicado en
- 2010
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