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Die Lebensversicherung gehört zu den häufigsten Formen der privaten Altersvorsorge. Gleichsam bildet sie in vielen Fällen einen der letzten Vermögenswerte, die für einen Gläubigerzugriff in Betracht kommen. Die 2007 in Kraft getretenen §§ 851c ZPO, 167, 168 III 2 VVG eröffnen nunmehr die Möglichkeit eines Pfändungsschutzes für Lebensversicherungsverträge, welche der Altersvorsorge dienen. Die Frage des Pfändungsschutzes entscheidet gemäß § 36 I 2 InsO auch über die Insolvenzmassezugehörigkeit eines Lebensversicherungsvertrages. Ein solcher Pfändungsschutz muss zu Lasten potenzieller Gläubiger gehen. Er ist daher an strenge Voraussetzungen zu knüpfen und in seiner Reichweite auf das Notwendige zu begrenzen. Dabei bergen Tatbestand und Rechtsfolge nicht nur im Detail Unklarheiten. Christian Wollmann geht im vorliegenden Buch den zahlreichen Fragen und Problemen nach, die sich hier ergeben.
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Private Altersvorsorge und Gläubigerschutz, Christian Wollmann
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- Publicado en
- 2010
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