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Risikomanagement und Compliance gewinnen zunehmend an Bedeutung im Versicherungsunternehmensrecht. Die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben des § 64a VAG, die die BaFin im Rundschreiben MaRisk VA ausführlich behandelt, sind rechtlich bislang nicht ausreichend analysiert worden. Diese Arbeit widmet sich den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance von Versicherungsunternehmen, unter Berücksichtigung der EU-Rahmenrichtlinie Solvency II sowie relevanter bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Regelungen. Sie untersucht die Integration von Risikomanagement und Compliance in die Organisationsstruktur von Versicherungsunternehmen und beleuchtet die krisenprophylaktische Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat. Schwerpunkte sind die Gesamtverantwortung des Vorstands, die Delegationsgrenzen, das Outsourcing von Risikomanagement- und Compliance-Elementen sowie die Informationsversorgung des Aufsichtsrats für eine effektive Überwachung. Zudem wird die Bedeutung von Risikomanagement- und Compliancesystemen innerhalb von Versicherungsgruppen behandelt, insbesondere die gruppenspezifische Konzernleitungspflicht des § 64a Abs. 2 VAG. Der Fokus liegt auf dem notwendigen Informationsfluss zwischen den verbundenen Versicherungsunternehmen und dessen Grenzen. Die Arbeit richtet sich vor allem an Erst- und Rückversicherungsunternehmen, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien sowie Unternehmensberatungen und
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Risikomanagement und Compliance in Versicherungsunternehmen, Martin Schaaf
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- Publicado en
- 2010
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