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Die Untersuchung verfolgt zwei Hauptanliegen. Zum einen wird der Rekrutierungsprozess der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten analysiert, um zu zeigen, dass der vermeintliche Gegensatz zwischen 'alter' und 'neuer Bürokratie' seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts nicht mehr besteht. Zum anderen werden die quantitativen Veränderungen in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten untersucht. Während um 1750 in der Justiz noch die Edelleute dominierten, überwogen 50 Jahre später die bürgerlichen Räte sowohl in der Justiz als auch im Kameralfach. Dieser Umschichtungsprozess wird detailliert skizziert, und es werden Gründe für den Bedeutungsverlust des Adels genannt. Besonders hervorzuheben ist die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, bedingt durch die gestiegenen Anforderungen des mehrstufigen Prüfungssystems. Zudem führte das gestiegene Ansehen der Armee nach den Schlesischen Kriegen dazu, dass Friedrich II. den Edelleuten nahelegte, ihr Glück eher mit dem Schwert als mit der Feder zu suchen. Ein Exkurs zeigt, dass viele Gutsbesitzer aufgrund von Verschuldung nicht in der Lage waren, ihren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren. Im Gegensatz dazu gab es eine wachsende Zahl bürgerlicher Kandidaten, die nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien motiviert in den Zivildienst eintraten und oft bis in die höchsten Ämter aufstiegen.
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Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung, Rolf Straubel
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- 2010
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