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Das Herzstück der Steuerreform (BBG 2011) Das Herzstück des BBG 2011 ist die Vermögenszuwachsbesteuerung für Kapitalanlagen und Derivate. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligten, Aktien, Fonds, etc.) und Einkünften aus Derivaten sind zukünftig – unabhängig von Beteiligungsausmaß und Behaltedauer – steuerpflichtig. Die Steuererhebung soll in der Regel bereits durch Abzug einer 25 % igen KESt durch die inländischen, depotführenden, bwz. auszahlenden Kreditinstitute an der Quelle erfolgen. Dieser Abzug soll unabhängig davon erfolgen, ob die Vermögenszuwächse aus den Früchten (z. B. Zinsen, Dividenden, etc.) oder der Substanz (Veräußerungsgewinn) stammen.
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Die neue Besteuerung von Kapitalvermögen, Martin Jann
- Idioma
- Publicado en
- 2011
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