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Die Rechtsform ”englische Limited (Ltd.)“ hat sich in den letzten zehn Jahren rasch verbreitet. Auch in Österreich haben viele Gründer, die - durch eine EuGH-Entscheidung eröffnete Möglichkeit - genutzt, eine Gesellschaft mit inländischem Verwaltungssitz in England zu registrieren. Anders als bei der GmbH gibt es kein gesetzliches Mindestkapital, die Arbeitnehmermitbestimmung ist dem englischen Gesellschaftsrecht fremd. Die Gründung ist dadurch einfach, schnell und kostengünstig. Im vorliegenden Kommentar finden Sie, praxisgerecht aufbereitet, die Antworten auf Ihre Fragen zur den Managerpflichten in der Limited: Rechte und Pflichten von Managern Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung Aktionärsklagen Informationsrechte der Gesellschafter gegenüber dem Management Dokumentationspflichten in englischen Gesellschaften
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Managerpflichten in der englischen Limited, Walter Doralt
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- 2011
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