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Der Vorstand einer AG oder die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind gemäß § 264 I HGB verpflichtet, innerhalb der ersten drei Monate (bei kleinen AG/KGaA bis zu sechs Monaten) des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss für das Vorjahr zu erstellen. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Die aktualisierte Checkliste in der 5. Auflage berücksichtigt alle Pflichtangaben für den Anhang, einschließlich der neuen Anforderungen aus dem BilMoG. Sie ist sowohl auf die Prüfung als auch auf die Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet und enthält Pflichtangaben, Ausweisalternativen und größenabhängige Erleichterungen. Die Checkliste dient als Hilfsmittel zur Sicherstellung der Vollständigkeit des Anhangs und orientiert sich an der gängigen Praxis. Zur Vereinfachung der Anhangserstellung wurden ein Musteranhang und ein Literaturverzeichnis hinzugefügt. Die FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind für die Erstellung oder Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen gedacht und können als Dokumentationsmittel genutzt werden. Sie unterstützen sowohl die interne Qualitätssicherung als auch die externe Qualitätskontrolle.
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Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG-KGaA, Wolf-Michael Wendler
- Idioma
- Publicado en
- 2011
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