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Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes können Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV-Versicherten teilnehmen. Laut § 95 SGB V sind MVZ fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen eingetragene Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Die Gründung eines MVZ ist für alle Leistungserbringer möglich, die an der medizinischen Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen. Besonders die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern, insbesondere privaten, ist umstritten. Bisher gab es jedoch keine umfassende empirische Analyse zu Gründerkrankenhäusern und MVZ in reiner Krankenhausträgerschaft. Die Autorin verfolgt das Ziel, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen. Sie vergleicht Merkmale reiner Vertragsarzt-MVZ mit Krankenhaus-MVZ und untersucht verschiedene Krankenhausträgerarten und -bettenklassen. Zudem enthält die Studie eine Gründeranalyse, die einen Vergleich mit der Gesamtheit der deutschen Krankenhäuser umfasst, sowie eine integrative Betrachtung von Gründern und MVZ, die die Zielerreichungspotenziale der Krankenhaus-MVZ beleuchtet.
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Medizinische Versorgungszentren in Krankenhausträgerschaft, Gloria Schmidt
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- Publicado en
- 2011
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