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Zu Beginn des 19. Jahrhunderts führte der Landgewinn in Bayern zu einem relativ hohen jüdischen Bevölkerungsanteil. Die Regierung strebte an, diese Minderheit in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu integrieren, wollte jedoch zuvor deren Gruppenprofil, insbesondere die Erwerbsstruktur, verändern. Bis zur erfolgreichen Umsetzung dieser Umerziehung sollte die Zahl jüdischer Familien stabil bleiben, und die Juden durften ihre traditionellen Wohnorte nicht verlassen. Das bayerische Judenedikt von 1813 führte die „Judenmatrikel“ ein, ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Ziele: Jüdische Familien wurden in Register eingetragen, und die ermittelte Zahl durfte nicht überschritten werden. In judenfreien Orten war die Ansiedlung von Juden untersagt. Eine neue Familie durfte erst gegründet werden, wenn eine verzeichnete Familie erlosch, und die Erlaubnis zur Gründung hing von der Ausübung einer gewünschten Erwerbsart ab. Die Studie beleuchtet den historischen Kontext der Matrikelbestimmungen und deren Inhalte, legt jedoch den Schwerpunkt auf die Untersuchung der Umsetzung. Die Charakteristika der Matrikelpraxis werden durch umfassende statistische Analysen und zahlreiche kommunale Fallbeispiele verdeutlicht. Das Ergebnis zeigt, dass die Umsetzung der Matrikelbestimmungen weit weniger streng war, als bisher angenommen.
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Die Matrikelbestimmungen des bayerischen Judenediktes von 1813, Richard Mehler
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- 2011
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