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Das neue Insolvenzrecht nach dem ESUG

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Zum Werk Ziel der Reform des Insolvenzrechtes durch das ESUG ist die Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dies soll durch eine Stärkung des Gläubigereinflusses bei der Auswahl des Insolvenzverwalters erreicht werden. Wichtige Änderungen der Insolvenzordnung betreffen den Ausbau des Insolvenzplanverfahrens und die Einbeziehung der Gläubigerrechte (Debt-for-Equity-Swap), den Abbau der Blockademöglichkeiten durch Rechtsmittel, Änderungen betreffend Masseverbindlichkeiten, die Stärkung der Eigenverwaltung und der Position von so genannten Clearinghäusern sowie die Neuordnung der Insolvenzstatistik. Inhalt Einführung in das neue Insolvenzrecht - Diskussionsentwurf - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/5711) - Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 17/7511) - Empfehlungen der Ausschüsse zur Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drucksache 679/1/11) - vollständiger Abdruck des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Vorteile auf einen Blick - druckfrisch zur Reform - übersichtlich und informativ - verfasst von führenden Experten Zielgruppe Für Insolvenzverwalter, Richter, Rechtsanwälte, Berater von Unternehmen, Bibliotheken.

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Das neue Insolvenzrecht nach dem ESUG, Heribert Hirte

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2012
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