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Betreuung und Erbrecht

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Ist ein Betreuter als Erbe oder als Erblasser an einem Erbfall beteiligt, so gibt es viele Besonderheiten: Grundsätzlich (Ausnahmen!) besteht gesetzliche Vertretung durch den Betreuer, soweit dessen zugewiesener Aufgabenkreis ausreicht, der aber oft unklar ist. Weitere Unsicherheit: Der Betreute kann geschäftsfähig sein oder auch nicht – und in beiden Fällen ist daneben noch ein Einwilligungsvorbehalt möglich! Vieles bedarf zudem der Genehmigung des Betreuungsgerichts . . . Diese und andere Fragen im Kontext mit sämtlichen erbrechtlichen Themen wie Testamentserrichtung/-widerruf, Erbschaftsannahme/-ausschlagung, Pflichtteil(sverzicht), Betreuter als Alleinerbe, Erbvertragspartei, Vermächtnisnehmer/-schuldner, Mitglied einer Erbengemeinschaft, Vor-/Nacherbe . . . Bis hin zu Testamentsvollstreckung, Erbschein, Tätigkeiten des Betreuers beim Tod des Betreuten, Vergütung oder etwaigen Schadensersatzansprüchen der Erben samt Verjährungsfragen werden praxisbezogen und kompetent vom ausgewiesenen Betreuungs- und Erbrechtsspezialisten beantwortet.

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Betreuung und Erbrecht, Walter Zimmermann

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2012
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