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Die Mediation hat sich als effektives Streitbeilegungsinstrument in unserer Rechtsordnung etabliert, und verschiedene Akteure wie Verbände, Gerichte und Unternehmen erkennen zunehmend ihr Potenzial. Bisher lag der Fokus jedoch auf dem Mediator. Der 2. Mediationskongress Bielefeld am 4. Mai 2012 wollte dies ändern und stellte die Rolle von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Parteivertreter in den Mittelpunkt. Mit der Neufassung von § 253 Abs. 3 ZPO durch das Mediationsförderungsgesetz wird die anwaltliche Verpflichtung betont, Mandanten die Mediation als Alternative zum Gerichtsprozess nahezubringen. Eine solche Empfehlung erfordert eine Begleitung der Partei in einem Verfahren, das auf deren eigene Aktivität und Kreativität setzt, wobei anwaltliche Kompetenzen unerlässlich sind. Doch wie sehen diese Kompetenzen aus? Unterscheiden sie sich von den Anforderungen der Prozessvertretung? Geht es nur um Ein- und Ausstieg oder auch um den inhaltlichen Verlauf der Verhandlungen vor dem Mediator? Ist ein Rollenwechsel des Beraters und Vertreters nötig? Diese Fragen wurden auf der Tagung erörtert, auch im Kontext des Mandatsvertrags und des Berufsrechts, um ein besseres Verständnis der anwaltlichen Rolle in der Mediation zu gewinnen.
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Die anwaltliche Vertretung in der Mediation, Fritz Jost
- Idioma
- Publicado en
- 2013
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