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Drittmittel sind für viele universitäre Forschungsprojekte eine unverzichtbare, jedoch umstrittene Finanzierungsquelle. In verfassungsrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, inwieweit die Drittmittelfinanzierung mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist. Der Verfasser untersucht den Grundrechtsschutz, den Art. 5 Abs. 3 GG der universitären Drittmittelforschung bietet. Zunächst werden methodische, rechtsnormtheoretische und -dogmatische Grundlagen behandelt. Der Autor greift Vorschläge aus der rechtswissenschaftlichen Literatur auf, um den sachlichen Anwendungsbereich einer Grundrechtsnorm differenzierter zu bestimmen, und nutzt dazu zwei dogmatische Figuren: den grundrechtlichen Sach- und Lebensbereich sowie den Normgehalt. Anschließend beleuchtet er die komplexen Vorgänge der Drittmittelforschung im deutschen Forschungssystem und entwickelt einen eigenen Ansatz zur inhaltlichen Klärung des Drittmittelbegriffs. Zudem werden die aktuellen Zusammenhänge der universitären Forschungsfinanzierung aufgezeigt. Die Analyse umfasst verallgemeinerungsfähige Merkmale, die viele Drittmittelprojekte kennzeichnen, und berücksichtigt relevante gesetzliche Vorgaben. Es folgt eine grundrechtliche Analyse des Sach- und Lebensbereichs sowie des Normgehalts von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, wobei auch die abwehrrechtlichen und leistungsrechtlichen Aspekte sowie die Privatrechtsbindung untersucht werden. Abschließend werden der Kre
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Forschung mit Mitteln Dritter, Christian Rühr
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- 2014
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