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Daseinsvorsorge beschreibt die Bereitstellung notwendiger Güter und Leistungen durch den Staat, wie die Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen und Krankenhäuser. Mit der Liberalisierung der Monopolmärkte und einem veränderten Staatsverständnis wandelte sich die Rolle des Staates von Anbieter zu Besteller dieser Dienstleistungen. Um die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge zu sichern, wurden staatliche Ausgleichszahlungen an Unternehmen notwendig, die unrentable Aufgaben übernehmen. Diese Arbeit untersucht das Verhältnis dieser Ausgleichszahlungen zum Beihilfenrecht der Europäischen Union, das finanzielle Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verbietet. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Altmark Trans von 2003 spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Kriterien aufstellt, unter denen staatliche Ausgleichszahlungen nicht unter Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen. Diese Entscheidung führte zu intensiven Diskussionen über die Praktikabilität der Kriterien. Eine dogmatische Analyse des Urteils blieb jedoch oft aus. Die Arbeit zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen und zu klären, ob der Altmark-Trans-Ansatz ein immanentes Prinzip des Beihilfentatbestands darstellt oder eine Reduktion des Beihilfenbegriffs durch Rechtsfortbildung ist. Paul Malek, LL. M., ist als Rechtsanwalt tätig und auf wirtschafts-, gesellschafts- und vertragsrechtliche Streitigkeiten spezial
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Daseinsvorsorge und europäisches Beihilfenrecht, Paul Malek
- Idioma
- Publicado en
- 2013
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