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Die Übernahmen bei Porsche/Volkswagen, VW/MAN, Deutsche Bank/Postbank und ACS/Hochtief haben erhebliche Kritik an den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ausgelöst. Kritiker argumentieren, dass Minderheitsaktionäre mit unattraktiven Übernahmeangeboten konfrontiert werden und fordern eine Verschärfung des WpÜG, um diese Lücken zu schließen. Andere Juristen und Praktiker halten das bestehende Gesetz jedoch für überflüssig. Im Oktober 2010 plädierte Sigmar Gabriel (SPD) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot des spanischen Baukonzerns ACS an die Aktionäre der Hochtief AG dafür, das WpÜG an europäische Regelungen anzupassen. Er sprach sich für die Einführung eines weiteren Pflichtangebots bei einer Erhöhung der Beteiligung nach Überschreiten der Kontrollerwerbsschwelle aus. Diese öffentliche Diskussion über mögliche Änderungen des WpÜG wirft die Frage auf, ob eine Anpassung, insbesondere hinsichtlich eines zusätzlichen Pflichtangebots im Falle des „Creeping-In“, zum Schutz überwiegender Rechtsgüter notwendig ist oder ob die bestehenden Regelungen bereits ausreichend oder sogar zu weitreichend sind. Der Verfasser beabsichtigt, die unterschiedlichen Regelungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sowie die Entwicklung der Angebotspflicht des WpÜG in der Praxis zu reflektieren.
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Creeping-In – Notwendigkeit der Regulierung einer vermeintlichen Umgehung der Mindestpreisregeln des WpÜG?, Marc D. Hauser
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- 2014
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