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Kulturgebundene Rechtsüberzeugungen sind Ausdruck von individuellen oder gruppenspezifischen Haltungen und Wertvorstellungen, die sich in getrennten Rechtsräumen entwickelt haben und in medial verbundenen Gesellschaften zueinander in Konkurrenz treten. Orient und Okzident, Kapitalismus und Kommunismus, Christentum und Islam benennen diese Differenzen schlaglichtartig. Thematisiert werden die Grundlagen eines kulturgebundenen transnationalen Rechts im Hinblick auf die Gerechtigkeitserwartungen der Beteiligten. Ferner wird der Konstitutionalisierungsprozess des Völkerrechts auf die ihm zugrunde liegenden rechtlichen Werte hin befragt. Der westliche Standard erscheint danach relativ und begründet die Gefahr eines Kulturimperialismus. Schließlich geht es um die Funktion des Internationalen Privatrechts als Instrument des Ausgleichs kollidierender Wertvorstellungen in privatrechtlichen Sachverhalten. Sofern sie dort nicht berücksichtigt werden, verschieben sich die Probleme in die Sachnormen. Mit Beiträgen von: Erik Jayme (Heidelberg), Bardo Fassbender (St. Gallen), Götz Schulze (Potsdam).
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Kulturelle Relativität des Internationalen Rechts, Götz Schulze
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- Publicado en
- 2014
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