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Der Verbraucherschutz stellt eines der wesentlichen Schutzprinzipien des bürgerlichen Rechts dar. Im Zusammenhang mit dem Verbrauchsgüterkauf dient die in dieser Arbeit untersuchte Norm des § 476 BGB diesem Verbraucherschutz. Durch eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers wird ein Ausgleich geschaffen für die ungleich schlechteren Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten des Verbrauchers hinsichtlich der Mangelhaftigkeit einer Ware gegenüber denen des Unternehmers. Die Arbeit versucht vor allem, die umstrittene Reichweite der Vermutung zu klären, wobei im Ergebnis von einer lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkenden Vermutung ausgegangen wird. Weitere Schwerpunkte der Arbeit bilden die Untersuchung der Begriffe des Verbrauchers und des Unternehmers als Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 476 BGB sowie die in dieser Vorschrift normierte Unvereinbarkeitsklausel im Hinblick auf die Art der Sache bzw. die Art des Mangels.
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Die Beweislastumkehr gem. § 476 BGB, Christoph Harryers
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- Publicado en
- 2014
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